Begutachtung
Begutachtung
Wer beauftragt uns?
- Gerichte
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Private Versicherungen (private Unfallversicherungen, Lebensversicherungen etc.)
- Versorgungsämter und andere Behörden
- Rechtsanwälte
- Führerscheinstelle
- Privatperson (bei Waffenscheingutachten oder Führerscheingutachten)
Bei einem Notruf
Bei einem dringendem Notruf in der Nacht oder am Wochenende rufen Sie bitte den Notruf unter folgender Nummer an:
112
Die Ärztliche Begutachtung
Die ärztliche Begutachtung
Die Begutachtung ist keine Kassenleistung, sie wird in der Regel vom Auftraggeber übernommen.
Bei Führerscheingutachten und Waffenscheingutachten trägt der Patient die Kosten selbst.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Gutachtenstelle in unserer neurologischen Gemeinschaftspraxis jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir arbeiten eng mit dem Institut für medizinische Begutachtung Ulm zusammen.